Brustverkleinerung & -straffung
Patientinnen aller Altersstufen fühlen sich durch zu große oder zu hängende Brüste in ihrem körperlichen Wohlbefinden stark eingeschränkt. Fälle, die weit außerhalb der Norm liegen - mit chronischen Schwitzekzemen in der unteren Brustfalte und nachgewiesenen orthopädischen Beschwerden - werden partiell sogar von den Kassen erstattet. Ziel der Eingriffe ist, die Stillfähigkeit und Kontraktionskraft der Brustwarze zu erhalten.
Ebenso kann heute - bis auf wenige Ausnahmen - sehr narbensparend mit ausschließlicher Senkrechtschnittführung vorgegangen werden.
Neben dem ästhetischen Aspekt einer strafferen, kleineren Brust ist auch der nicht zu unterschätzende Nebeneffekt einer deutlichen Gewichtsreduzierung angenehm spürbar.
Beispiel 1
Patientinen nach Schwangerschaft(en) erleben nicht selten Brustgrößen- und Formveränderungen. Nach Beendigung der Stillzeit hat sich die Brustform derart verändert, dass eine Verkleinerung mit Bruststraffung durchgeführt werden muss, um die ursprüngliche Form so weit wie möglich wieder herzustellen.
Beispiel 2

Gleiches gilt nach extremer Gewichtsabnahme von mehreren Dutzend Kilogramm. Entsprechend führt die Gewichtsreduktion zu einer extremen Erschlaffung des Hautmantels über der Brust. Zur Wiederherstellung der Brustform muss dann eine entsprechende operative Modellierung vorgenommen werden.
Beispiel 3
Nicht selten stören sich Patientinnen an ihrer Brustfülle, die insbesondere nach Einsetzen der Wechseljahre zur Geltung kam.
Beispiel 4
Ebenso gibt es Fälle, die genetisch so veranlagt sind, dass sie von Natur aus schon in der Pubertät mit solch überdimensionalen Brüsten behaftet sind: Man spricht dann von “Gigantomastie”. In solchen Fällen wird die Korrektur oft von den Krankenkassen übernommen.

Allen Ergebnissen gemein ist, die Vitalität, die Stillfähigkeit und die Kontraktionskraft der Brustwarzen zu erhalten und eine der Figur angepasste Brustform zu modellieren.